Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg, Deutschland
Kanzlei Sascha Brandt
Die Kanzlei bietet schwerpunktmäßig eine umfassende Beratung im Bereich des
Strafrechts.
Die
Strafverteidigung
umfasst insbesondere die Bereiche
BtM-Delikte, Vermögensdelikte (Betrug, Raub, etc.), Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Sexualdelikte und Verkehrsstrafrecht.
Sollten Sie strafrechtlich belangt werden, so übernimmt die Kanzlei alle Aufgaben der Strafverteidigung. Lassen Sie sich von der Kanzlei beraten und tätigen Sie keine Aussagen ohne Rücksprache mit der Kanzlei.
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!
Die Kanzlei analysiert Ihren Fall und wirkt mit ihrer Kompetenz in allen Bereichen des Strafrechts auf das vorrangige Ziel hin, das für Sie beste Ergebnis zu erreichen.
Im Jugendstrafrecht vertreten wir unsere zur Tatzeit minderjährigen Mandanten vor Gericht, wenn diesen Straftaten vorgeworfen werden. Sowohl in der Vorbereitungszeit zum Verfahren als auch während des Verfahrens steht RA Brandt stets mit den Mandanten in Kontakt und zeigt bei der Strafverteidigung von 14- bis 21-jährigen Mandanten Engagement und Verständnis für die schwierige Situation der Mandanten.
Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß: Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, sind Sie in der Kanzlei Brandt in besten Händen. Hier prüft man Ihren Fall genau und klärt, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Vor Gericht vertritt RA Brandt Ihre Interessen und leistet alles, um einen bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu erreichen.
Ermittlungen auf diesem Gebiet stellen für den Mandanten immer eine erhebliche Belastung dar. Dabei ist es unerheblich, ob es hier um den Vorwurf der sexuellen Belästigung oder der Vergewaltigung geht. Die technischen Möglichkeiten wie Messenger-Dienste und Dating-Apps bieten dazu zahlreiche Tatmodalitäten verschiedener Delikte. Immer neue strafrechtliche Reformen haben den Katalog strafrechtlicher Vorwürfe erweitert. Die Kanzlei Brandt steht auch hier an Ihrer Seite.
Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es um alle Aspekte, die Ihre Fahrerlaubnis betreffen (Punkte, MPU, Drogen oder gesundheitliche Einschränkungen). Die Kanzlei prüft Ihren Fall. Falls die Fahrerlaubnisbehörde mit dem Entzug Ihres Führerscheins droht, klärt Rechtsanwalt Brandt Ihre Möglichkeiten und führt diese dann in Absprache mit Ihnen gewissenhaft durch.
Ob bei Straftaten wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung oder anderen strafrechtlich relevanten Verkehrsangelegenheiten, die Kanzlei berät Sie gerne. Rechtsanwalt Brandt prüft Ihren Fall genau, um Strafen zu vermeiden bzw. zu reduzieren und Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten.
Rechtsanwalt Sascha Brandt ist nach seinem Studium an der Universität des Saarlandes und der Referendarzeit in Mönchengladbach praktizierender Strafverteidiger in Duisburg. Er ist unter anderem Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des DAV sowie in der Strafverteidigervereinigung NRW e. V.
Rechtsanwalt Brandt ist Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung. Darüber hinaus verfügt er über das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer.
Rechtsanwalt Brandt ist Mitglied
Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg, Deutschland
0177 2138317 (in Eilfällen / Notfällen)
Termine jederzeit nach Absprache
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